Ohnehin ist der aktuelle Verfahrensstand massgebend und nicht die Umstände, welche 2021 möglicherweise entscheidend waren. Aufgrund des beträchtlichen Umfangs der Vorwürfe – allein die Vorhalte einiger Nachrichten aus den Unterhaltungen via SkyECC zieht sich in der delegierten Einvernahme vom 20. Februar 2025 über neun Seiten – ist im Übrigen nichts daran auszusetzen, dass der Beschwerdeführer noch nicht im Detail mit allen relevanten Fakten konfrontiert worden ist. Die Kollusionsgefahr fliesst denn auch nicht einzig aus diesen nicht konfrontierten Fakten.