10 5.2.4 Der Beschwerdeführer bringt in den abschliessenden Bemerkungen vor, dass die Staatsanwaltschaft in Verletzung des fair trial-Grundsatzes getrennte Verfahren führe. Die Staatsanwaltschaft enthalte damit der Verteidigung Wissen vor, mit dem sie eine Haft zu begründen suche. Es sei der Verteidigung damit nicht möglich darzulegen, dass beispielsweise alle betroffenen Personen ebenfalls in Haft seien oder bereits befragt worden seien.