Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass aufgrund der stark ausgeweiteten Vorwürfe weitaus grössere und neue Kollusionsmöglichkeiten bestünden, insbesondere mit Personen, die beim Vorwurf, der 2021 zur Untersuchungshaft geführt habe, nicht beteiligt gewesen seien. Weiter sei davon auszugehen, dass die Beteiligten nicht damit gerechnet hätten, dass die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von den Inhalten der SkyECC-Chats erlangen könnten. Der Beschwerdeführer könne demnach weitere Personen vor einer Anhaltung warnen.