Der Beschuldigte sei kroatischer Staatsangehöriger und besitze in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung C. Neben Deutsch und Kroatisch verstehe er auch Serbisch und Bosnisch. Zudem könne er gemäss eigenen Angaben ein wenig Englisch. Nach der Haftentlassung vom 09.06.2021 habe er die Schweiz zwar nicht verlassen, jedoch handle es sich bei den heute gegen ihn erhobenen Vorwürfen um weitaus grössere Anschuldigungen als noch bei der Anhaltung vom 15.03.2021. Weiter habe der Beschuldigte in Chats, wenn diese auch eine gewisse Zeit zurücklägen, konkrete Flucht-/Absetzungspläne geäussert.