Eine vertiefte Prüfung des Tatverdachts erfolge zu gegebener Zeit. 3.2.3 Die Staatsanwaltschaft verweist für den dringenden Tatverdacht auf die Ausführungen im Haftantrag vom 21. Februar 2025. Darin sei auch ausführlich begründet worden, dass die SkyECC-Datenpakete von den zuständigen Behörden erhoben und formell korrekt erhältlich gemacht worden seien. Ausserdem läge die entsprechende Genehmigung vor. In der Beschwerde werde nicht weiter ausgeführt, weshalb die SkyECC-Datenpakete nicht verwertbar sein sollten. Es sei die Aufgabe des Sachgerichts, die Verwertbarkeit der SkyECC-Datenpakete zu beurteilen.