Die Auswertung der SkyECC-Datenpakete habe den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 22. Januar 2020 bis 23. Oktober 2020 mit H.________ und I.________ durch Handel mit mindestens 93.5 kg Marihuana, 3 kg Crystal Meth und 242.5 kg Kokaingemisch der mengenmässig qualifizierten, ban- den- und gewerbsmässigen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Geldwäscherei in der Höhe von mindestens CHF 3'485’287 strafbar gemacht habe. Die drei hätten dabei als Bande operiert, wobei I.________ für den Einkauf, der Beschwerdeführer für den Transport, und H.___