3 unter hätten sich die Pins «F.________» und «G.________» befunden. Diese hätten dem Beschwerdeführer zugeordnet werden können, da die Person hinter diesen Pins genaue Angaben zu ihrem Alter gemacht und Fotos einer auf den Beschwerdeführer lautenden Bankkarte verschickt habe. Die Auswertung der SkyECC-Datenpakete habe den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 22. Januar 2020 bis 23. Oktober 2020 mit H.________ und I.________ durch Handel mit mindestens 93.5 kg Marihuana, 3 kg Crystal Meth und 242.5