Am 5. März 2025 reichte die Staatsanwaltschaft eine delegierte Stellungnahme ein. Am 10. März 2025 reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen sowie den Antrag vom 16. März 2021 auf Anordnung der Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer und die Entlassungsverfügung vom 9. Juni 2021 ein.