1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als festgestellt wird, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden im Umfang von CHF 1’500.00 der Beschwerdeführerin auferlegt. Die verbleibenden Kosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern.