___ Aufwände in der Höhe von CHF 6'271.15 geltend (22 Stunden und 45 Minuten à CHF 250.00 pro Stunde, 2% Spesenpauschale sowie MWST). Diese Aufwände sind deutlich überhöht. Die Bedeutung der Streitsache ist als knapp durchschnittlich zu bezeichnen, der gebotene Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Prozesses als leicht unterdurchschnittlich. Die Entschädigung ist somit auf pauschal CHF 5'000.00 inkl. Auslagen und MWST festzusetzen. Davon ist ein Viertel, ausmachend CHF 1'250.00, durch den Kanton Bern auszurichten.