BSG 168.11) besteht die Tarifordnung für Strafrechtssachen aus Rahmentarifen. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG). Der Tarifrahmen für das Beschwerdeverfahren reicht von CHF 12.50 bis zu CHF 12'500.00 (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Bst. b und e PKV). Mit Kostennote vom 16. April 2025 machte Rechtsanwalt F.________ Aufwände in der Höhe von CHF 6'271.15 geltend (22 Stunden und 45 Minuten à CHF 250.00 pro Stunde, 2% Spesenpauschale sowie MWST).