18) sowie dass sie entgegen den Ausführungen in der angefochtenen Verfügung nie eingeräumt habe, vom Personal selbst verwendete L.________(Geschäftstätigkeit) bisher unberücksichtigt gelassen zu haben; vielmehr habe es sich dabei um Zertifikate für das Personal gehandelt (Rz. 21). Zum Bericht des K.________(Verwaltungseinheit) räumt sie ein, dass ihr die Problematik bewusst sei. Sie habe nicht ohne Grund den Schaden über eine Triangulation zwischen registrierten L.________(Geschäftstätigkeit) und Kreditkarteneinnahmen bestimmen müssen (Rz. 30).