19 die Argumentation der angefochtenen Verfügung dahingehend wiedergibt, wonach das Vorliegen eines Vermögensschadens in Frage gestellt werde. An anderen Stellen der Beschwerde legt die Beschwerdeführerin dar, dass es sich beim Delta zwischen durchgeführten L.________(Geschäftstätigkeit) und Kreditkarteneinnahmen um unerlaubte Bareinnahmen handeln müsse (Rz. 18) sowie dass sie entgegen den Ausführungen in der angefochtenen Verfügung nie eingeräumt habe, vom Personal selbst verwendete L.________(Geschäftstätigkeit) bisher unberücksichtigt gelassen zu haben;