___ (Geschäftstätigkeit). Es sei möglich gewesen, Registrierungen im System zu übersteuern, in gewissen Fällen habe dies sogar gemacht werden müssen. Es erscheine daher fraglich, ob die im System erfassten Registrierungen bzw. durchgeführten L.________(Geschäftstätigkeit) tatsächlich korrekt seien. Ab einem gewissen Punkt hätten sich die Mitarbeitenden für ihre L.________(Geschäftstätigkeit) wie Kunden im System registrieren müssen. Diese L.________(Geschäftstätigkeit) hätten nicht bezahlt werden müssen. Es sei unklar, ob diese L.________(Geschäftstätigkeit) bei der Berechnung des Deliktsbetrags berücksichtigt worden seien. Dass im O.____