3. Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Staatsanwaltschaft habe sie erst in der Einstellungsverfügung mit dem Bericht des K.________ (Verwaltungseinheit) konfrontiert. 3.1 Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst als Mitwirkungsrecht all jene Befugnisse, die einem Betroffenen einzuräumen sind, damit er seinen Standpunkt wirksam zur Geltung bringen kann. Dazu gehört insbesondere das Recht des Betroffenen, sich vor Erlass eines in seine Rechtsstellung eingreifenden Entscheids zur Sache zu äussern.