__ und/oder G.________, am 27. Februar 2025 Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung hinsichtlich des Beschuldigten 1 sowie die Weisungen an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den Beschuldigten 1 fortzusetzen und die mit Eingabe vom 5. Juni 2024 beantragten Beweismassnahmen durchzuführen. Mit Verfügung vom 10. März 2025 bot die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Beschuldigten 1 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft reichte am 31. März 2025 eine Stellungnahme ein, der Beschuldigte 1, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 9. April 2025.