Auch zur Bannung der Wiederholungsgefahr sind keine geeigneten Ersatzmassnahmen zu erkennen. Insbesondere bietet sich auch hier die elektronische Fussfessel (Electronic Monitoring) nicht an, da in der Regel keine Überwachung in Echtzeit stattfindet. Das Electronic Monitoring würde lediglich bewirken, dass das Verlassen des vordefinierten Bewegungsperimeters einen Alarm auslösen und damit entdeckt werden würde. Selbst im Falle einer Echtzeitüberwachung bedeuten das Aufbieten und Intervenieren der Polizei eine zu grosse Verzögerung, um die Verwirklichung von Delikten zu verhindern.