der Überprüfung des Aufenthalts am Wohnsitz genügend Zeit unterzutauchen oder die relativ kleinräumige Schweiz zu verlassen. Mit einer elektronischen Fussfessel kann eine Flucht zudem nur im Nachhinein festgestellt werden (vgl. BGE 145 IV 503 E. 3.3, Urteile des Bundesgerichts 1B_142/2021 vom 15. April 2021 E. 5 und 1B_574/2020 vom 3. Dezember 2020 E. 6.2). Die elektronische Überwachung einer Eingrenzung oder eines Hausarrests kann somit nicht als geeignete Massnahme bezeichnet werden.