Insbesondere verlangt er die Anordnung einer Kombination mit einem Electronic-Monitoring und/oder einer allfälligen wöchentlichen Meldepflicht, Auflagen wie das regelmässige Einreichen von Bewerbungen oder Rapporten über die Tagesstruktur, sowie die Auferlegung einer Drogenabstinenz inkl. Durchführung entsprechender Kontrollen. 7.2.1 Zunächst ist festzuhalten, dass vorliegend nicht lediglich von einer niederschwelligen, sondern von einer erheblichen Fluchtgefahr auszugehen ist (vgl. E.5.4).