Die nachgewiesene Konzentration lag im mittleren resp. oberen Bereich der bekannten Vergleichswerte, wobei aber nicht festgestellt werden konnte, ob es sich dabei um Kontakt mit oder Konsum von Cannabis gehandelt hat (vgl. pag. 2382 f.). Der Beschwerdeführer gab anlässlich seiner Einvernahmen wiederholt an, dass er vor seiner Verhaftung täglich Cannabis sowie regelmässig Kokain, Opiate und Xanax konsumiert habe (vgl. pag. 2169). Zudem bestätigte er auch, dass er sich bei all den Fahrten mit den entwendeten Fahrzeugen in fahrunfähigen Zustand befunden habe (pag. 2167, Ziffer 882).