Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, dass er keinerlei Absichten hege ins Ausland zu flüchten. Dem ist entgegenzuhalten, dass er in seinen Briefen mehrfach erwähnt, dass er nach seiner Haft nach Spanien auswandern wolle (pag. 2436; 2480 f.). Zudem bat er seine Mutter darum, ihm Spanisch-Lernbücher zu schicken, damit er Spanisch lernen könne (pag. 2439; 2462). Zu berücksichtigen ist ferner auch die E-Mail der JVA Witzwil vom 19. Februar