So wurde er aufgrund von Arbeitsverweigerungen und positiver Urinproben (Cannabis) mehrfach sanktioniert, weshalb ihm bislang die beantragten Vollzugslockerungen (Ausgang und Urlaub) nicht gewährt werden konnten (pag. 2785 und pag. 2785 ff.). Entgegen dem Beschwerdeführer kann nicht gesagt werden, dass es ihm in Haft verunmöglicht werde, seine Lebensverhältnisse zu stabilisieren und eine eigene Tagesstruktur aufzubauen.