Mit Verfügung vom 4. April 2024 wurde das Verfahren gegen den Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau übernommen und mit Verfügung vom 25. Juni 2024 der vorzeitige Strafvollzug bestätigt. Am 30. Oktober 2024 erhob die Staatsanwaltschaft beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage gegen den Beschwerdeführer. 1.2 Mit Eingabe vom 31. Januar 2025 beantragte der Beschwerdeführer die Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug.