Mit Eingabe vom 8. Februar 2024 beantragte der Beschwerdeführer die Überweisung des Strafverfahrens an die Berner Strafverfolgungsbehörden und ersuchte um Gewährung des vorzeitigen Strafvollzugs, welcher ihm durch die Staatsanwaltschaft Abteilung 3 Sursee mit Verfügung vom 6. März 2024 bewilligt wurde. Mit Verfügung vom 4. April 2024 wurde das Verfahren gegen den Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau übernommen und mit Verfügung vom 25. Juni 2024 der vorzeitige Strafvollzug bestätigt.