Sursee gleichentags die Untersuchungshaft beantragte. Das Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Luzern versetzte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 8. Dezember 2023 bis am 5. Februar 2024 in Untersuchungshaft und verlängerte diese mit Verfügung vom 2. Februar 2024 bis am 5. April 2024. Mit Eingabe vom 8. Februar 2024 beantragte der Beschwerdeführer die Überweisung des Strafverfahrens an die Berner Strafverfolgungsbehörden und ersuchte um Gewährung des vorzeitigen Strafvollzugs, welcher ihm durch die Staatsanwaltschaft Abteilung 3 Sursee mit Verfügung vom 6. März 2024 bewilligt wurde.