Es ist notorisch, dass Erinnerungen mit der Zeit verblassen. Nach vier Jahren kann jedoch nicht der Nutzen von Einvernahmen in globo in Frage gestellt werden. Wenn der Beschwerdeführer weiter vorbringt, nach dieser Dauer könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass noch keine Absprachen stattgefunden hätten, kann er daraus nicht das Gewünschte ableiten. Damit wäre nämlich auch die Kollusionsneigung des Beschwerdeführers bestätigt. Zudem ist davon auszugehen, dass allfällig getroffene Absprachen schlechter erinnert werden können als tatsächliche Geschehnisse.