Der Beschwerdeführer könne demnach weitere Personen vor einer Anhaltung warnen. Dies sei auch dann möglich, wenn sich der Beschwerdeführer nicht mehr an jedes einzelne Geschäft erinnern könne. 5.3 Auf den Beizug des Entscheides des Zwangsmassnahmengerichts vom 3. Juni 2021 kann verzichtet werden. Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft nunmehr gegenüber dem Beschwerdeführer erhebt, sind sehr viel schwerwiegender als vor vier Jahren. Dem Beschwerdeführer wird zwar ebenfalls Betäubungsmittelhandel vorgeworfen, jedoch über einen viel längeren Zeitraum.