8 die von der Staatsanwaltschaft vermuteten Verbindungen bestehen sollten, könne nicht davon ausgegangen werden, dass noch keine Absprachen stattgefunden hätten. Der Auswertung des SkyECC-Chats könne entnommen werden, dass die Gruppierung zum Ende ihrer Tätigkeit von sich aus festgestellt habe, dass sie von der Polizei observiert werde. Im Übrigen konkretisiere die Staatsanwaltschaft die Kollusionsgefahr nicht ausreichend.