Der Beschwerdeführer beantragt die Edition des Entscheides des Zwangsmassnahmengerichts vom 3. Juni 2021. Darin sei die Kollusionsgefahr besonders hervorgehoben worden, die Staatsanwaltschaft habe in der Folge jedoch kein Verlängerungsgesuch für die Untersuchungshaft gestellt. Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, dass die Ermittlungen gegen ihn bereits über vier Jahr dauerten. Falls