Personen, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt über die kroatische Staatsbürgerschaft verfügen, können ihre kroatische Staatsbürgerschaft nämlich feststellen lassen und müssen sich nicht einbürgern lassen. Der Antrag auf Feststellung kann bei der Botschaft eingereicht werden (https://mup.gov.hr/aliens-281621/citizenship/der-erwerb-der-kroatischen- staatsangehorigkeit/283110, abgerufen am 4. März 2025). Die zugrunde liegende Rechtslage erscheint unklar, wird aber keinen absoluten Hinderungsgrund für den Beschwerdeführer darstellen. Letztlich ist dies aber für die Bejahung der Fluchtgefahr nicht alles entscheidend.