Es bestehe damit die Gefahr, dass sich der Beschwerdeführer dem Strafverfahren und schliesslich der zu erwartenden Sanktion durch Flucht aus der Schweiz oder durch Untertauchen entzieht. 4.2.2 Der Beschwerdeführer entgegnet, dass seine Tochter 2024 und damit nach den hier vorgeworfenen Taten aus den Jahren 2020 und 2021 zur Welt gekommen sei. Ausserdem drohe ihm als Schweizer Staatsbürger keine obligatorische Landesverweisung. In den vier Jahren seit den vorgeworfenen Taten habe er keine Anstalten getroffen, die Schweiz zu verlassen.