5 ausgesagt, dass er zwar keinen gültigen kroatischen Pass, jedoch die Staatsbürgerschaft von Kroatien habe. Seine Ehefrau verfüge über eine B-Bewilligung. Er habe Verwandte im Ausland, insbesondere seien seine Grosseltern, Cousins und Cousinen in Kroatien sowie eine Tante und ebenfalls Cousins und Cousinen in Deutschland. Er habe regelmässig Kontakt zu den Verwandten im Ausland. Die Anknüpfungspunkte zum Ausland seien damit durchaus vorhanden und ausgeprägt.