Das Zwangsmassnahmengericht habe mit Entscheid vom 23. Juni 2022 die Verwendung der Zufallsfunde genehmigt. Damit erscheint die Verwertbarkeit der SkyECC-Daten alles andere als zum Vorneherein ausgeschlossen (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau SBK.2024.91 vom 26. April 2024 E. 4.2). Die Person hinter dem SkyECC-Pin «F.________» organisierte zusammen mit zwei weiteren Personen über SkyECC den Einkauf, Transport und Verkauf erheblicher Mengen von Betäubungsmitteln. Die Chatverläufe liegen den Strafverfolgungsbehörden vor.