Eine Auswertung dieser Daten habe eine grosse Anzahl Chats ergeben, in denen durchwegs über den Handel mit grossen Mengen Betäubungsmittel kommuniziert worden sei. Teil dieser Chats war der SkyECC-Pin «F.________». Die Daten seien mittels internationalem Rechtshilfeersuchen vom 7. April 2022 formell korrekt erhältlich gemacht worden. Mit Schreiben vom 22. April 2022 habe das Tribunal judiciaire de Paris die Verwendung der Daten als Beweismittel im Strafverfahren u.a. gegen den Beschwerdeführer genehmigt. Das Zwangsmassnahmengericht habe mit Entscheid vom 23. Juni 2022 die Verwendung der Zufallsfunde genehmigt.