1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Geldwäscherei (schwerer Fall). Am 21. Februar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht), der Beschwerdeführer sei für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft zu versetzen.