2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 11. Februar 2025 wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 5. Mai 2025 verlängert hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 17. März 2025 verlängert. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 1’000.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Den Rest, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.