Mit Blick darauf ist nicht ersichtlich, weshalb der Abschluss des Verfahrens nochmals mehrere Wochen in Anspruch nehmen sollte. Unter Berücksichtigung der bisher vergangenen Zeit, die mutmasslich notwendig war, die Anklageschrift fertig zu stellen, ist zu erwarten, dass in Kürze eine Anklageerhebung erfolgen kann. Eine Verlängerung (auf Vorrat) um drei Monate rechtfertigt sich bei dieser Ausgangslage nicht, weshalb die Haftdauer zu kürzen ist. Mit Blick darauf, erscheint eine Verlängerung der Untersuchungshaft bis am 17. März 2025 als angezeigt.