Es kann aber mittlerweile nicht mehr davon ausgegangen werden, das Verfahren werde durch die Behandlung von weiteren Beweisanträgen verlängert. Im Zeitpunkt der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 28. Februar 2025 muss bekannt gewesen sein, ob und welche Beweisanträge eingegangen waren. Es darf deshalb erwartet werden, dass die Staatsanwaltschaft sich zum Umfang allfälliger Beweisanträge geäussert hätte, wenn solche zu bearbeiten gewesen wären. Mit Blick darauf ist nicht ersichtlich, weshalb der Abschluss des Verfahrens nochmals mehrere Wochen in Anspruch nehmen sollte.