Entsprechend ist nachvollziehbar, dass sie den Ausgang dieses Verfahrens abwartet. Damit ist aber auch die Anklageerhebung gewissermassen blockiert. Der Beschwerdeführer muss sich zudem bewusst sein, dass jede neue Eingabe der Parteien im vorliegenden Verfahren, auch wenn sie rechtlich natürlich erlaubt sind, zu einer weiteren Verzögerung führt.