Mit der Anklageerhebung beim Regionalgericht ist bekanntlich auch Antrag auf Sicherheitshaft beim Zwangsmassnahmengericht zu stellen, soweit dies im Einzelfall zur Diskussion steht. Vorliegend macht ein allfälliger Antrag auf Sicherheitshaft allerdings nur dann Sinn, wenn die hier zu beurteilende Beschwerde nicht vollumfänglich gutgeheissen wird. Von der Staatsanwaltschaft kann nicht erwartet werden, dass sie in einer Konstellation wie der vorliegenden einen Antrag auf Sicherheitshaft auf Reserve stellt und damit unter Umständen unnötigen Aufwand verursacht. Entsprechend ist nachvollziehbar, dass sie den Ausgang dieses Verfahrens abwartet.