Die Staatsanwaltschaft hat den Parteien mit Verfügung vom 30. Januar 2025 eine Frist von 14 Tagen zur Einreichung von Beweisanträgen gestellt. Diese Frist ist auch im Rahmen eines Haftprüfungsverfahrens nicht zu lang. Die Staatsanwaltschaft musste diese Frist abwarten und konnte somit erst ab ca. Mitte Februar 2025 über weitere Verfahrensschritte entscheiden bzw. solche vornehmen.