10 stehende Freiheitsstrafe bedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden kann oder die Möglichkeit einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug besteht (BGE 145 IV 179 E. 3.4; 143 IV 168 E. 5.1; je mit Hinweis[en]; Urteil 7B_1232/2024 vom 11. Dezember 2024 E. 7.3 sowie 7B_1001/2023 vom 8. Januar 2024 E. 3.4). Zudem deutet die zu erwartende Strafhöhe ohnehin auf eine gänzlich unbedingte Freiheitsstrafe hin.