9 schaft habe die Freiheitsstrafe nur nach oben geschraubt, um die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Jedenfalls erscheint ein solches Strafmass realistisch und die vorherigen Angaben der Staatsanwaltschaft betreffend Strafmass schliessen nicht aus, dass auch eine Strafe von mehr als drei Jahren in Betracht kommt.