Dabei kam sie zum Schluss, es drohe eine Strafe, die deutlich über drei Jahren liege. Das ist kein Widerspruch zu ihren vorherigen Haftverlängerungsanträgen, in denen eine gleichermassen detaillierte Würdigung noch nicht erfolgt war. Eine unter diesen Umständen vorgenommene präzisierte Haftdauer bedeutet daher nicht per se, die Staatsanwalt-