Hinzu kommen zwei weitere separate Betrugsvorwürfe im Jahr 2020 mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 67'390.00 sowie ungetreue Geschäftsbesorgung mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 148'000.00. Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft in ihren Haftverlängerungsanträgen vom 31. Juli 2024 und 1. November 2024 eine drohende Freiheitsstrafe von deutlich über 24 Monaten angegeben hatte, schliesst die Annahme einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren – entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers – nicht aus.