So ist zu berücksichtigen, dass die mutmassliche Deliktsumme (Provisionszahlungen) bereits in einem Zeitraum von gut vier Monaten und nicht während mehrerer Jahre auf insgesamt CHF 81'969.80 angewachsen ist, was auf eine hohe kriminelle Energie hindeutet. Es geht um insgesamt 17 Betrugsvorwürfe sowie weitere 15 Fälle, in denen dem Beschwerdeführer im Rahmen gewerbsmässigen Handelns versuchter Betrug vorgeworfen wird. Hinzu kommen zwei weitere separate Betrugsvorwürfe im Jahr 2020 mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 67'390.00 sowie ungetreue Geschäftsbesorgung mit einem mutmasslichen Deliktsbetrag von CHF 148'000.00.