19 StPO i.V.m. Art. 56 des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung [EG ZSJ; BSG 271.1]). Im Übrigen kann ebenfalls auf die Ausführungen im Beschluss der Beschwerdekammer vom 7. Februar 2025 verwiesen werden (E. 5.2). So ist zu berücksichtigen, dass die mutmassliche Deliktsumme (Provisionszahlungen) bereits in einem Zeitraum von gut vier Monaten und nicht während mehrerer Jahre auf insgesamt CHF 81'969.80 angewachsen ist, was auf eine hohe kriminelle Energie hindeutet.