8 3.5-3.6, 143 IV 168 E. 5.1, 139 IV 270 E. 3.1, 133 I 168 E. 4.1 und 270 E. 3.4.2, je mit Hinweisen). 5.2 Der Beschwerdeführer bestreitet die Verhältnismässigkeit der angeordneten Sicherheitshaft. Es liege Überhaft vor. Zudem macht er auch in diesem Zusammenhang eine Gehörsverletzung geltend (vgl. Beschwerdeziffern 5 ff.). Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nach wie vor offen, welche Sanktion dem Beschwerdeführer im Falle einer Verurteilung konkret droht.