Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt immerhin aber, Anklage vor dem Kollegialgericht in Dreierbesetzung zu erheben, und geht von einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von deutlich über drei Jahren aus (vgl. Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 31. Dezember 2024 [KZM 24 2726]). Zwar führte sie in ihrem Antrag auf erneute Haftverlängerung um drei Monate vom 30. Januar 2025 aus, es gehe um eine Freiheitsstrafe, die deutlich über 24 Monaten liege (KZM 25 231).