Die Würdigung des strafrechtlichen Vorwurfs ist abschliessend dem Sachgericht vorbehalten. Aufgrund der Aussagen des Beschwerdeführers ist es aber nicht widersprüchlich, dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf zur Anklage bringt. Das schliesst die Annahme von Fluchtgefahr im Haftprüfungsverfahren nicht aus. Jedenfalls ist es nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens nicht davon ausging, der Beschwerdeführer beabsichtige, (dauerhaft) in J.________ zu leben. So oder